Haltestellen umfassen alle Haltekanten unter einem Namen. Die Haltestellennamen des öffentlichen Verkehrs sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, gestützt auf die "Verordnung über geografische Namen (GeoNV)". Bei der Neueinführung einer Haltstelle sowie auch bei einer Namensänderung wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt, wobei der Standortkanton und die Standortgemeinde Stellung nehmen. Besteht ein begründetes Interesse kann der Kreis auch ausgeweitet werden, z.B. auf weitere Transportunternehmen oder Quartiervereine.

Namensänderungen werden durch die Transportunternehmen im Websystem DiDok erfasst. Anliegen zum Namen einer Haltestelle von Gemeinde oder Kantone sind via das Transportunternehmen zu klären.

Haltestellennamen & Anhörungen

Der beantragte Name muss den "Richtlinien zur Schreibweise der Stationsnamen" entsprechen.

Wenn eine neue Haltstelle in DiDok erfasst wurde, wird eine DiDok-Nummer vergeben, die auch direkt genutzt werden kann. Um die Haltstelle im Fahrplan publizieren zu können, muss die Anhörung abgeschlossen werden. Der/Die Antragssteller/in erhält Informationen zum Verlauf der Anhörung via Mail.

Ablauf der Anhörung

  • Erfassung der neuen Haltestelle / des geänderten Namens
  • Start der Anhörung durch die Transportunternehmung
  • Prüfung und Freigabe durch das BAV
  • die Anhörung dauert 30 Tage

Wenn Einwände eingegangen sind, werden diese durch das BAV geprüft und bei Bedarf eine neue Anhörung gestartet.

Typisierung

Bei der Erfassung einer Haltestelle ist eine Typisierung gemäss nachstehendem Beschrieb notwendig. Bei geänderter Benutzung der Haltestelle kann die Typisierung angepasst werden.

Bezeichnung Abkürzung

Bedarfshaltestelle

Diese Haltestelle erscheint nicht ganzjährig im Fahrplan, sie wird jedoch wiederkehrend in der Kundeninformation gebraucht (z.B. bei Baustellen, Messen, Events).

Dies beinhaltet explizit alle Haltestellen, welche ausschliesslich für den (Bahn-)Ersatzverkehr erfasst sind.

Hb

Bedarfshaltestelle (Gebiet)

Bezeichnet ein Gebiet, in welchem eine Haltestelle zur Publikation von Bedarfsverkehr benötigt wird (z.B. Rufbus). In DiDok kann nur eine Punkt-Koordinate erfasst werden.

Hg

Haltestelle ausser Betrieb

Die Haltestelle wird nicht mehr bedient, sie kann aber aus einem der folgenden Gründe noch nicht aufgehoben werden:

  • Wiedereröffnung absehbar/geplant
  • Verwendung in Tarifdreieck, Löschung ausstehend
Ha

Nicht spezifiziert

Haltestelle bei welcher der Typ (noch) nicht definiert wurde. Darf bei Neuerfassungen nicht genutzt werden.

Hns

Ordentliche Haltestelle

Eine Haltestelle mit regelmässigem öV-Angebot gemäss Jahresfahrplan.

    Ho

    Temporäre Haltestelle

    Eine Haltestelle, welche für die Fahrplanpublikation eines bestimmten, einmaligen Ereignisses (z.B. Schwingfest) erfasst wird.

    Haltestellen dieses Typs sind bereits bei der Erfassung zu terminieren.

    Ht

     

    Spezialfall

    Schülerhaltestelle

    Es gibt zwei Arten eine Schülerhaltestelle zu typisieren. Es kommt darauf an, welches der Erfassungsgrund ist. Falls die Haltestelle für eine Fahrplanpublikation mit der Möglichkeit zur Nutzung von allen Reisenden erfasst wird, ist es eine "Ordentliche Haltestelle". Wenn die Haltestelle zur exklusiven Nutzung für Schüler ist und für die Fahrplanplanung des Transportunternehmens erfasst wird, ist es ein "Betriebspunkt Bus".