Behindertengleichstellung im öffentlichen Verkehr

Inklusion im öffentlichen Verkehr: Autonomie für alle!

Menschen mit Behinderungen müssen in der Lage sein, unabhängig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu reisen. So schreibt es das Behindertengesetz (BehiG) vor, welches am 01.01.2004 in Kraft trat und ab 2024 gilt. Es ermöglicht den Menschen mit einer Behinderung autonom zu Reisen, wie auch den übrigen Reisenden, komfortabler unterwegs zu sein.
Sollte ab dem 01.01.2024 eine barrierefreie Reisekette aufgrund nicht erfolgter oder ausstehender Umbaumassnahmen nicht möglich sein, so haben Reisende einen Anspruch auf einen alternativen Transport.
Die Verantwortlichkeit im ÖV ergibt sich wie folgt: Die Transportunternehmungen (TU) haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Fahrzeuge niveaugleich zugänglich sind. Die Haltestelleneigentümer sind verantwortlich, dass sowohl der Zugang zu ihren Haltestellen als auch der Zugang von der Haltestelle zum Fahrzeug barrierefrei ist, siehe Faktenblatt des Bundesamts für Verkehr (BAV).
Für Haltestellen, welche ab dem 01.01.2024 nicht autonom benutzbar bzw. barrierefrei ausgestaltet sind, müssen Ersatz- bzw. Überbrückungsmassnahmen angeboten werden. Die TU setzen primär auf die Hilfestellung durch das Personal, z.B. die Bereitstellung einer Rampe. Wenn dies nicht möglich ist oder die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden können, ist ein Ersatztransport (durch sog. Shuttle) als Lösung anzubieten. Ein Shuttle kann von jenen Menschen in Anspruch genommen werden, die nach BehiG Art. 2, Abs 1 aufgrund einer dauernden körperlichen Beeinträchtigung in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Kosten, die in diesem Kontext entstehen, sind vom Haltestelleneigentümer zu tragen. 
Informationen zu Ersatz- und Überbrückungsmassnahmen sind auf der Seite des VöV zusammengefasst: VöV > BehiG
Mit dem Anmelde- und Informationssystem für Assistierte Mobilität (AMO) hat die SBB ein zentrales Reiseplanungstool geschaffen, mit dem das Contact Center Handicap (CCH) angefragten Reisen für die gesamte Schweiz planen kann. Voraussetzung für eine gute Reiseplanung ist ein umfangreicher, wie auch gut gepflegter Pool an Daten.
 

Bericht des Bundesrats

Der Bundesrat wurde beauftragt, einen Bericht zur Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit Behinderungen vorzulegen. Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im öffentlichen Verkehr bis zum 31. Dezember 2021, dem geplanten Stand bis zum 31. Dezember 2023 und den weiteren Entwicklungen. Große Anstrengungen wurden unternommen, um den öffentlichen Verkehr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität autonomer zu gestalten. Es sind jedoch Lücken, insbesondere bei Bushaltestellen und teilweise bei Bahnhöfen, absehbar. Die Kantone und Gemeinden sind für die Umsetzung an Bushaltestellen verantwortlich. Wenn die autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs bis Ende 2023 nicht gewährleistet ist, müssen die konzessionierten Unternehmen, falls erforderlich in Abstimmung mit den Haltestelleneigentümern, Überbrückungsmassnahmen ergreifen. Wenn aus Verhältnismässigkeitsgründen vorübergehend auf eine BehiG-konforme Anpassung verzichtet wird, müssen Ersatzlösungen angeboten werden.

Datenerfassung durch die Transportunternehmen

Entscheidend für die Planung einer barrierefreien Reise sind die vorhandenen und verarbeitbaren Daten. Die Systemaufgaben Kundeninformationen (SKI) gewährleisten die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten, um genaue Informationen zu Haltestellen und Fahrzeugen bereitzustellen.

Informationen über Haltestellen / Haltekanten - BehiG-Bestandsaufnahme

Die Transportunternehmen sind für die Erfassung und ständige Aktualisierung der Daten über Haltestellen und Haltekanten verantwortlich. Dies ist ein kontinuierlicher Prozess.

Transportunternehmen müssen...

...Haltekanten im DiDok erfassen oder aktualisieren.

...erfassen oder aktualisieren Sie die Zugänglichkeitsinformationen jeder Haltekante im DiDok-Modul "BehiG-Bestandsaufnahme".

Fahrzeuginformationen Niederflur (NF) / Hublift (HL) als Attribut der Fahrt

In den Soll- und Echtzeit-Fahrplandaten müssen die Verkehrsunternehmen für jede Fahrt das Attribut NF, HL oder keine Angabe (Fahrzeug nicht barrierefrei nutzbar) angeben.

Es wurden umfangreiche Hilfsmittel für die Erfassung geschaffen

  • Leitfaden zur BehiG-Bestandsaufnahme
  • DiDok-BehiG-Benutzerhandbuch

Kombination der Daten in den Fahrplanauskunftssystemen

In den Fahrplanauskunftssystemen werden die beiden Datenarten, die sich auf die Haltekante und das Fahrzeug beziehen, kombiniert.

Auskunftssysteme verwenden die zur Verfügung gestellten Informationen und ermitteln so, ob eine barrierefreie Reise möglich ist.

Eine Kombination der Informationen der Fahrt und der Haltekante ist nur möglich, wenn im Soll-Fahrplan die Haltekante mitgeliefert wird! Wenn keine Haltekante im Soll-Fahrplan vorhanden ist, kann kein Status für das barriere freie Reisen ausgegeben werden.

 

Aufgaben und Zuständigkeiten der SKI

Die Zuständigkeiten für die Datenerfassung sind klar geregelt: Diese Aufgabe obliegt den Transportunternehmen, SKI hilft bei der Erfassung und ermöglicht den zentralen Systemen die Verarbeitung und Weiterleitung der Daten.

  • Unterstützung der Transportunternehmen für die Datenerfassung und -aktualisierung
  • Qualitätssicherung
  • Bereitstellung und Aktivierung von SKI-Systemen
  • Vorberechnung der Erreichbarkeit von Haltestellen und Haltestellenkanten, mit Fokus auf den Regionalverkehr, um die Kombination für Fahrplanauskunftssysteme zu vereinfachen und 
  • Veröffentlichung dieser Vorberechnung auf Open Data (in der Übergangszeit für voraussichtlich 5 Jahre)

Aktueller Stand der BehiG-Bestandsaufnahme

SKI ist bestrebt, an dieser Stelle einen Überblick über den aktuellen Stand der BehiG-Bestandsaufnahme zu veröffentlichen.

Mit dem Open Data Tool der SBB kann man sich einen Überblick verschaffen und mit dem BehiG-Bestandsaufnahme Dashboard können die verschiedenen Fehler in den Daten direkt von den Transportunternehmen zurückverfolgt und behoben werden.
Es handelt sich nicht um ein offizielles Instrument, sondern um ein Arbeitsinstrument des SKI.

 

Informationstermine BehiG@Branche

In der Terminserie wird über Beschlüsse und Neuigkeiten im Thema BehiG informiert. Ab 2024 werden die Termine voraussichtlich alle 2 Monate stattfinden.